In den meisten Fällen darf ein Mieter die Immobilie nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters dekorieren oder bauliche Veränderungen vornehmen. Wir empfehlen, diese Genehmigung schriftlich einzuholen.
In den meisten Fällen darf ein Mieter die Immobilie nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters dekorieren oder bauliche Veränderungen vornehmen. Wir empfehlen, diese Genehmigung schriftlich einzuholen.