Nein, der eigenmächtige Einbau neuer Schlösser verstößt gegen die Bestimmungen des Mietvertrags. Auf Anfrage und nach Genehmigung ist der Einbau eines neuen Schlosses möglich; die Kosten hierfür können je nach Situation vom Mieter zu tragen sein.
Nein, der eigenmächtige Einbau neuer Schlösser verstößt gegen die Bestimmungen des Mietvertrags. Auf Anfrage und nach Genehmigung ist der Einbau eines neuen Schlosses möglich; die Kosten hierfür können je nach Situation vom Mieter zu tragen sein.