Darf ich das Objekt dekorieren oder bauliche Veränderungen vornehmen?

In den meisten Fällen darf ein Mieter die Immobilie nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters dekorieren oder bauliche Veränderungen vornehmen. Wir empfehlen, diese Genehmigung schriftlich einzuholen.